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Autor: Michael Ebbinghaus

Keine Produkte im Einkaufswagen.

Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan bisher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und wird landwirtschaftlich genutzt. Durch das Sonderverfahren des Paragraphen 13b Baugesetzbuch soll beschleunigt zusätzliches Bauland geschaffen werden, ohne den im Regelverfahren insbesondere geltenden Pflichten zu Umweltprüfungen und zum Flächenausgleich nachkommen zu müssen. Es verwundert schon, wenn eine Kommune, die mit der Marke „Stadt im Grünen“ kokettiert, sich eines Eilverfahrens bedienen will, um sich im besonders geschützten Außenbereich die Möglichkeit eines schnellen Zugriffs auf Bauland zu verschaffen. Und das, obwohl die nach Paragraph 1 Absatz 3 Baugesetzbuch

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