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Halver – die Stadt im Grünen

Keine Produkte im Einkaufswagen.

Langfristig ist der Verlierer die Artenvielfalt. Die versiegelte Fläche verdrängt die Tierwelt. Hier jagen bisher Rot-Milan und Bussard sowie viele weitere kleinere und größere Vögel. Dazu kommt eine große Vielfalt an Insekten, die auf die dortige reichhaltige Pflanzenwelt angewiesen sind. Aktuell sind im geplanten Baugebiet noch 3,9 Hektar Grünfläche ausgewiesen. Mit der Bebauung würden also 39.000 Quadratmeter Grünland für immer verschwinden und damit auch der Lebensraum der Tiere und Pflanzen. Statt Erde und Grün bekämen wir Beton und Asphalt. Der Boden ist nach den

Eine aktuelle Petition für die Naturerhaltung in Halver! Kein drittes Gewerbegebiet in Oeckinghausen, von dem auch noch 16 Hektar ausschließlich Lüdenscheid zur Verfügung stehen sollen. Zudem ist die B229 zwischen Brügge und Halver eh schon mit viel zu viel LKW-Verkehr belastet. Wollen wir davon mehr? Ich glaube nicht, zumal zuwandernde Industrie, wie die Vergangenheit oft genug gezeigt hat, in der Region (Halver) kaum auch nur einen neuen Arbeitsplatz schafft. Die Arbeitnehmer werden da einfach mitgebracht. https://www.openpetition.de/

Planungsmängel gefährden Sicherheit der Anwohner Die von der Stadt erworbenen Gebiete Herksiepe-Schillerstein sollen im Schnellverfahren durchgeplant werden – bis Ende 2021 will der Rat einen Satzungsbeschluss und fertigen Bebauungsplan vorlegen können. Nun ist Eile aber bekanntlich kein guter Ratgeber. Es geht bei dem Protest gegen das geplante Neubaugebiet um mehr als nur ein paar neue Einfamilienhäuser und einige verstimmte Anwohner, die auch weiterhin ihre Aussicht genießen wollen. Es geht um die Sicherheit eines ganzen Stadtteils und seiner Bewohner, die durch eine schlecht geplante und nicht durchdachte

Fragwürdige Verfahren im Halveraner Rat Die Fraktion der Grünen hat bei der Ratssitzung am vergangenen Montag einen Antrag erst während der Sitzung verteilt, den zuvor nur ein Teil der Ratsmitglieder zu Gesicht bekommen hatte. Thema des Antrags war die „Erste Öko‐Wohnsiedlung Halvers“. Mit diesem beschönigenden Titel wurde das stark umstrittene Vorhaben der Neubaugebiete Schillerstein und Herksiepe von den Grünen unerwartet zu einem Teil ihres Programms erklärt. Nachdem die Grünen lange Zeit die einzigen waren, die sich gegen die Bebauung ausgesprochen haben und die von vielen Bürgerinnen und

Das Thema nachhaltige Siedlungsentwicklung sollte stärker als bisher in den Focus der Öffentlichkeit gerückt werden. Grund ist der nach wie vor auf einem zu hohen Niveau verharrende tägliche Flächenverbrauch bei landesweit langfristig schrumpfender Bevölkerung. Halver braucht einen Paradigmenwechsel in der Flächenpolitik: Boden ist kostbar und muss geschont, Flächenverbrauch vermieden werden. Wer Verantwortung für Kinder und Enkel übernehmen will, wer generationengerechte Politik anstrebt, kann die ruinöse Inanspruchnahme von Böden nicht länger akzeptieren. Das entspricht der Intention nachhaltiger Politik, wie sie die Brundtland Kommission schon 1987 formuliert

Ziel der Festsetzung auf Eigenentwicklung Gemeinden, welche nicht innerhalb der Vorranggebiete für Siedlungsentwicklung liegen, sind im Regionalplan als Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dargestellt. Diese Gemeinden sind auf ihre Eigenentwicklung beschränkt, was bedeutet, dass sie Baugebiete nur zur Deckung des örtlichen Bedarfs ausweisen dürfen. Es handelt sich zumeist um kleine Orte im ländlich-strukturierten Raum, welche keine eigenen Versorgungseinrichtungen aufweisen und nur ein mäßige Verkehrsanbindung haben. Durch die Festlegung als Eigenentwicklungsortsteil werden die Planungen der Gemeinden eingeschränkt, denn sie dürfen in ihren Flächennutzungsplänen nur so viele Bauflächen ausweisen,

- Beide Gebiete „Schillerstein“ und „Herksiepe“ liegen im Landschaftsschutzgebiet = ein Gebiet zum Schutz der Landschaft!  Diese Klassifizierung hat doch eine Grundlage: warum ist gerade dieses Stück Natur so eingestuft worden? Weil es sich um eine erhaltenswerte Landschaft handelt. - Bei der Bebauung dieser Flächen handelt es sich nicht um die Bebauung einer Baulücke, sondern trägt zur weiteren Zerklüftung der Stadt bzw. des Wohngebietes bei und vergrößert nur die Randzonen der Stadt. Beide Flächen befinden sich außerhalb der Stadtgrenze im Landschaftsschutzgebiet.  - Die Bewohner von Mesenhohl, Falkenstraße

Der Freiraum ist durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere Fachplanungen zu schützen Gemäß Art. 75 (1) 4 des Grundgesetzes besitzt der Bund eine Rahmenkompetenz für die Raumordnung. Entsprechend enthält das Raumordnungsgesetz (ROG) auf Bundesebene Leitvorstellungen und Grundsätze der Raumordnung.[1]) Im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung ist im § 2 ROG unter anderem als Grundsatz formuliert: „Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren, sie ist vorrangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur und auf Zentrale Orte auszurichten. Der Freiraum ist durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere Fachplanungen zu

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