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Unser Halver

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Die Stadt Halver plant, in dem angedachten Gebiet Schillerstein/ Herksiepe einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13b Baugesetzbuch aufzustellen.

Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan bisher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und wird landwirtschaftlich genutzt.

Durch das Sonderverfahren des Paragraphen 13b Baugesetzbuch soll beschleunigt zusätzliches Bauland geschaffen werden, ohne den im Regelverfahren insbesondere geltenden Pflichten zu Umweltprüfungen und zum Flächenausgleich nachkommen zu müssen. Es verwundert schon, wenn eine Kommune, die mit der Marke „Stadt im Grünen“ kokettiert, sich eines Eilverfahrens bedienen will, um sich im besonders geschützten Außenbereich die Möglichkeit eines schnellen Zugriffs auf Bauland zu verschaffen.

Und das, obwohl die nach Paragraph 1 Absatz 3 Baugesetzbuch stets zu prüfende Notwendigkeit des Vorhabens zwar suggeriert wird, aber faktisch offensichtlich gar nicht vorliegt. Zum einen wurde der Eilantrag durch die Stadt bereits in 2019 gestellt, also zu einem Zeitpunkt, als in dem aktuell in Erschließung befindlichen größeren Baugebiet Schmittenkamp noch kein einziges Grundstück vermarktet war. Andererseits sind auch ein Jahr nach Fristablauf im Dezember 2020 in dem Baugebiet Schmittenkamp noch 50% der Grundstücke nicht verkauft. Wohnraum kann hier unzweifelhaft noch reichlich erworben werden. Die Geschwindigkeit der Vermarktung – das liegt in der Natur der Sache – wird sich in Schmittenkamp nach einem Jahr zudem eher verlangsamen.

Bei dieser Sachlage von einem Mangel an Wohnraum zu sprechen, ist schier nicht nachvollziehbar. Der Zeitablauf der Antragstellung im Dezember 2019 (also vor Vermarktung Schmittenkamp) unterstreicht nur mehr, dass die angedachten Gebiete Schillerstein und Herksiepe mit immerhin 3,9 Hektar Fläche aus Gründen der Bevorratung angeschafft werden sollten. Solche Vorratsbaugebiete wollte der Gesetzgeber mit dem Eilverfahren des Paragraphen 13b Baugesetzbuch aber gerade nicht ermöglichen. Hinzu kommt, dass die Einbeziehung von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen über Paragraph 13b Baugesetzbuch nur dann möglich ist, wenn nach entsprechender Ermittlung der Potenzialflächen keine geeigneten Innenentwicklungspotenziale zur Verfügung stehen. So steht es im Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“, Seite 10. Auch insoweit kann auf das noch längst nicht abgeschlossene Gebiet Schmittenkamp verwiesen werden.

Zu prüfen wäre außerdem, ob das angedachte Baugebiet Schillerstein/ Herksiepe das Merkmal Anschluss an eine bestehende Bebauung überhaupt erfüllen würde. Nach hier vorliegendem Kenntnisstand ist ein breiterer Grünstreifen zwischen dem alten Bebauungsbestand und den von der Stadt Halver gekauften Flächen weiterhin in fremder Hand und nicht in die Planung einbezogen worden. Falls zutreffend, wäre das neue Siedlungsgebiet nicht mehr streng als an eine bestehende Bebauung anschließend anzusehen. Es würde also direkt der Eindruck der Absetzung und Zersiedelung entstehen. Weitere Baulücken würden sich zu den bereits bestehenden in dem Wohngebiet gesellen. Gerade dieses Ergebnis wollte die Stadt Halver aber unbedingt vermeiden.  Fazit: die „Stadt im Grünen“ Halver ist Eigentümerin der landwirtschaftlich genutzten Flächen Schillerstein/ Herksiepe. Sie sollte sich der unbebauten Landschaft als begrenzte Ressource bewusst werden und  verantwortungsvoll über die neue Ausweisung von Bauland nachdenken. Es gilt zu vermeiden, dass sich die Stadt konfliktträchtig dem Verdacht aussetzt, im Galopp des Paragraphen 13b Baugesetzbuch Grundstücke auf Vorrat anzulegen. Sie sollte vielmehr den gesetzgeberischen Normalfall eines regulären Bauleitverfahrens mit Umweltprüfung und den vorgesehenen Anhörungen der anderen Beteiligtenvertretungen beschreiten.

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