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Unser Halver

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Landschaftsschutzgebiet

– Beide Gebiete „Schillerstein“ und „Herksiepe“ liegen im Landschaftsschutzgebiet = ein Gebiet zum Schutz der Landschaft!  Diese Klassifizierung hat doch eine Grundlage: warum ist gerade dieses Stück Natur so eingestuft worden? Weil es sich um eine erhaltenswerte Landschaft handelt.

– Bei der Bebauung dieser Flächen handelt es sich nicht um die Bebauung einer Baulücke, sondern trägt zur weiteren Zerklüftung der Stadt bzw. des Wohngebietes bei und vergrößert nur die Randzonen der Stadt. Beide Flächen befinden sich außerhalb der Stadtgrenze im Landschaftsschutzgebiet. 

– Die Bewohner von Mesenhohl, Falkenstraße und Linger Weg haben sich bewusst für Natur und Ruhe entschieden, für ein Wohnen am Ortsrand; aber ihre Belange werden in keiner Form berücksichtigt. Es sind darüber hinaus aber auch sehr viele Spaziergänger, nicht nur aus dem Wohngebiet, die die Natur und das Landschaftsbild wertschätzen und genießen. 

– Der Rat und Politik fädeln in einer Nacht- und Nebelaktion beschleunigte Verfahren ein, nicht nur an den Bürgern vorbei, sondern auch, um an der Notwendigkeit einer Umweltprüfung vorbei zu kommen.  

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