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Befölkerungszuwachs Etikett

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Ziel der Festsetzung auf Eigenentwicklung Gemeinden, welche nicht innerhalb der Vorranggebiete für Siedlungsentwicklung liegen, sind im Regionalplan als Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dargestellt. Diese Gemeinden sind auf ihre Eigenentwicklung beschränkt, was bedeutet, dass sie Baugebiete nur zur Deckung des örtlichen Bedarfs ausweisen dürfen. Es handelt sich zumeist um kleine Orte im ländlich-strukturierten Raum, welche keine eigenen Versorgungseinrichtungen aufweisen und nur ein mäßige Verkehrsanbindung haben. Durch die Festlegung als Eigenentwicklungsortsteil werden die Planungen der Gemeinden eingeschränkt, denn sie dürfen in ihren Flächennutzungsplänen nur so viele Bauflächen ausweisen,

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