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Raumordnung Etikett

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Der Freiraum ist durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere Fachplanungen zu schützen Gemäß Art. 75 (1) 4 des Grundgesetzes besitzt der Bund eine Rahmenkompetenz für die Raumordnung. Entsprechend enthält das Raumordnungsgesetz (ROG) auf Bundesebene Leitvorstellungen und Grundsätze der Raumordnung.[1]) Im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung ist im § 2 ROG unter anderem als Grundsatz formuliert: „Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren, sie ist vorrangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur und auf Zentrale Orte auszurichten. Der Freiraum ist durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere Fachplanungen zu

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